Garantiebedingungen
Von dieser Garantie ausgeschlossen sind normaler Verschleiß (insbesondere der Verschleiß nicht metallischer Armbänder), Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Darüber hinaus sind Armbanduhren von dieser Garantie ausgenommen, die durch Hinzufügen oder Austauschen nicht von Rolex hergestellter Teile oder Elemente (z. B. Lünette, Gehäuse, Gehäuserahmen, Gehäuseboden, Zifferblatt, wesentliche Bestandteile des Uhrwerks, vollständige Uhrwerke) verändert wurden.